Aktuelles
Einladung Mitgliederversammlung 09.11.2019
Einladung zum traditionellen Martinsgansschießen und anschließender Mitgliederversammlung am 09.11.2019 ab 16.00 Uhr im Schützenhaus der SG Dernbach 1968 e.V. Wir laden wie jedes Jahr alle Mitglieder der SG Dernbach 1968 e.V. herzlich zum Martinsgansschießen und anschließend zur Mitgliederversammlung ein. Es wird eine Gans, eine Ente und ein Hähnchen (natürlich schießen wir nicht auf diese Tiere, die sind allesamt tiefgefroren) nach der bekannten Regel ausgeschossen, einer vorher per Würfel festgelegten Ringzahl möglichst nahe zu kommen! Startgeld € 6,- inkl. Abendessen (1/2 Hähnchen mit Beilagen). Bitte meldet Euch unverzüglich und verbindlich an (info@sg-dernbach.de), damit wir die 1/2 Hähnchen wieder pünktlich vorbestellen können!
Anträge für weitere Tagesordnungspunkte zur Jahreshauptversammlung müssen dem 1. Vorsitzenden, Herrn Michael Schmidt (info@sg-dernbach.de), bis zum 01.11.2019 vorliegen. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen mit guter Laune und auf nette und produktive Gespräche. Mit Schützengruß Michael Schmidt 1. Vorsitzender SG-Dernbach 1968 e.V. |
Ergebnisse 26. internationales Großkaliberschießen 19.10.2019
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Waffensachkunde Seminar
Hallo liebe Sachkunde-Interessenten, die SG-Dernbach bietet wieder einen Sachkundevorbereitungskurs an. Detlef Braun (Büchsenmacher/Waffenrecht), Florian Marx (Schießmeister/Waffenmeister), Marc Winkler (Schießmeister/Praktische Übungen) und Pit Steffens (Munitionsspezialist) werden wieder an allen relevanten Waffen praktisch und theoretisch ausbilden, damit die Sachkundeprüfung problemlos bestanden werden kann und Ihr einen Nachweis habt, das die Aspiranten eine gute Vorbereitung genossen haben. Es wird wieder ein Zertifikat für die Teilnahme ausgestellt. Die SACHKUNDEVORBEREITUNG wird an folgenden Terminen, jeweils ab 9:00 Uhr, im Schützenhaus Dernbach stattfinden: Termine: 14.09.2019 9.00 – 16.00 Uhr 21.09.2019 9.00 – 16.00 Uhr 05.10.2019 9.00 – 16.00 Uhr 02.11.2019 9.00 – 16.00 Uhr Ab 14:00 Uhr können dann die Lehrgangsteilnehmer auf dem Stand ihr neu erworbenes Wissen in die Praxis umsetzen. Vereinsmitglieder der SGD werden kostenlos geschult! VERZICHTSERKLÄRUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS Als Teilnehmer am Seminar Sachkundevorbereitung der SG-Dernbach erkenne ich mit dieser Anmeldung die Ausschreibungsbedingungen an. Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während des Trainings und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe. Ich sichere hiermit zu, dass ich körperlich gesund bin und für das Sportschießen mental in der Lage bin. Ich bin bereits jetzt einverstanden, dass ich während des Trainings medizinisch behandelt werde, falls dies bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Trainings ratsam sein sollte. Jegliche ärztliche Inanspruchnahme - auch im Rahmen regenerativer Infusionstherapie - ist kostenpflichtig und wird entweder über die Krankenkasse oder privat liquidiert. Hiermit stelle ich den Veranstalter, den Ausrichter und die Helfer des Veranstalters von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierbei sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiter stelle ich Veranstalter, Ausrichter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation elektronisch gespeichert werden und von mir gemachte Fotos in fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen. Ich bin damit einverstanden, dass die SG-Dernbach sich Änderungen der Ausschreibung oder die Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Auflagen vorbehält und mir im Fall der Absage die geleistete Anmeldegebühr nach Abzug von 10,00 Euro zurück erstattet. Sollte ich an der Veranstaltung nicht teilnehmen, habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung der Startgebühr. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Mit meiner Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art machen, die durch meine Teilnahme entstehen können. Ich bin einverstanden, dass mein Name und Bild vom Veranstalter, Ausrichter und von den Medien im Zusammenhang mit der Veranstaltung unentgeltlich verwendet werden dürfen. Mit meiner Unterschrift auf der Anmeldung erkläre ich abschließend, dass ich diese Verzichtserklärung und den Haftungsausschluss sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin. Nutzungsvereinbarung für Seminaristen 1. Für die Nutzung des Schießstandes während des Seminares werden pauschal pro Schütze € 20,- erhoben und sind vor betreten des Schießstandes zu entrichten. Zielscheiben sind für die Seminaristen kostenlos. Die Munition muß separat erworben, über eine Munitionskarte erfasst und bezahlt werden. 2. Im Preis ist ebenfalls ein „Schnupperkurs für potentielle Neumitglieder“ in Form von vier kostenlosen Besuchen auf dem Schießstand enthalten. 3. Jeder Schütze hat sich in das an der Theke ausliegende Schießbuch einzutragen und bei einem Vereinsmitglied anzumelden: 1. Persönliches anmelden an der Theke im Gastraum 2. Eintrag ins Schießbuch 3. Bei Gastschützen ausfüllen eines Formulars mit Bestätigung des Vorhandenseins einer Haftpflichtversicherung und Aushändigung einer Nutzungsvereinbarung und Schießstandordnung. 4. Ansage an Mitglied den Schießstand betreten zu wollen, Freigabe (Türöffner) erfolgt durch ein Mitglied. 5. Anmelden bei der Standaufsicht auf dem Schießstand 6. Nach dem Schießen abmelden bei der Standaufsicht auf dem Schießstand 7. Persönliches abmelden an der Theke im Gastraum vor dem Verlassen des Schützenhauses 4. Die Nutzung der Vereinswaffen ist im Preis der Munition enthalten, diese muß vom Verein gekauft werden, die Munition ist nach §12 Absatz 2 WaffG zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand bestimmt. 5. Allgemeine Verhaltensregeln Erläuterungen zu den folgenden Begriffen: ● Schiesstand ist der Ort, an dem der Standzulassung entsprechend geschossen wird. Darin befinden sich die Schützenstände mit den Schiessbahnen. ● Schützenstand ist die vorgeschriebene Position, von der der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt. ● Die Sicherheitszone auf dem Stand dient dazu, die Waffe aus dem Transportbehältnis, in dem sie auf den Stand gebracht wird, auszupacken und sie im entladenen, entspannten Zustand und ohne eingeführtes Magazin auf den Schießtisch zu legen. ● Gesicherter Zustand bedeutet, die Waffe ist entladen. Bei Revolvern sind die Hülsen bzw. Patronen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin herauszunehmen, der Verschluss zu öffnen und das Patronenlager zu kontrollieren. Die Ablage von Revolvern erfolgt mit heraus geklappter Trommel. Im Schießraum (Schiesstand) darf nicht geraucht werden. Werden Waffen im Schiesstand abgelegt, müssen die Verschlüsse offen sein (beim Revolver Trommel heraus geklappt, bei der Pistole kein Magazin in der Pistole). Das Laden einer Waffe ist nur nach Aufforderung durch die Standaufsicht zulässig. Pistolen und Gewehre sind mit zum Geschossfang gerichteter Mündung zu laden. Flinten und Revolver dürfen zum Laden bis maximal 45° abgesenkt werden. DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V. Schießstandordnung 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß § 6 AWaffV 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe § 15 a Abs. 1 und § 27 Abs. 7 WaffG 2 ) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß § 7 AWaffV 1 ) sind verboten. 3. Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein. 4. Das Laden sowie Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann. 5. Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind. 6. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. 7. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden. 8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen. 9. Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden. 10. Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf den Schützenständen untersagt. 11. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten. |
Schützenkönig 2018
Am 18.08.2018 fand der Höhepunkt des Schützenjahres statt, unser internes Schützenfest! 10 wackere Teilnehmer hatten sich entschlossen zum Wettbewerb anzutreten und all hielten bis zum Schluß tapfer durch. Geschossen wurde dieses Mal auf 50 Meter mit den Kalieber .22lfb Selbstladebüchsen von Ruger und FN, jeweils zwei Schuß pro Teilnehmer. Den Blutorden und die 1. Kralle konnte unser Ehrenmitglied und Altvorsitzender, Detlef Braun, erringen. Die zweite Kralle ging dann nach nur zwei Schuß an unser Neumitglied, der das erste Mal überhaupt an einem Königsschießen teilnahm, Frank Weimer. Der erste Ritter wurde Pit Steffens aus Koblenz, der den linken Flügel vom Rumpf trennte. Ihm folge ein wenig später Maik Müller als 2. Ritter. Die verbleibenden Teilnehmer schossen nun richtig taktisch, um den Vogel von seinem Sitzplatz zu vertreiben. Nach einen sehr spannendem Finale gelang Frank Weimer der glückliche finale Schuß. Herzlichen Glückwunsch unserem neuen König Frank Weimer! |
Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften 2017
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Vereinsmeisterschaften 2016
Die Ergebnislisten der Vereinsmeisterschaften 2016 stehen zum download bereit unter: Formulare & Downloads! |
Vereinsmeisterschaften KK-Gewehr aufgelegt
Am 12.03.2016 ging unsere Vereinsmeisterschaft in die zweite Runde, der Wettkampf mit dem Kleinkalibergewehr stand auf dem Programm. Geschossen wurde auf 50m, jeder hatte 30 Wertungsschüsse abzugeben und konnte auf einer Probekarte vorher sein Gewehr ausgiebig testen. Da gleichzeitig unser Vorbereitungsseminar zur Sachkundeprüfung durchgeführt wurde, dauerte es etwas länger, bis alle Mitglieder Ihre Serie schießen konnten. So wurde es zum Schluß nochmal sehr spannend, als unser Neumitglied Thomas Bernstein (Junior) aus Wirges sich an vielen etablierten Mitgliedern vorbei schob und den schon Samstag Mittag geschossenen Rekord von Hans-Georg Greifenstein zu egalisieren drohte. Leider war Ihm Fortuna nicht hold und auf den letzten Karten fehlte dann die vorher so oft erreichte „10“. Trotzdem ist Ihm der dritte Platz bei seiner ersten Teilnahme an Vereinsmeisterschaften nicht zu nehmen und doppelt hoch anzurechnen, nach einem langen Seminartag mit "viel rauchenden Köpfen"! „Sportschießen ist wie Joga, nur lauter“, wie der erste Vorsitzende Michael Kasper zu sagen pflegt, „die Kombination aus Konzentration beim Zielen und Entspannung, nachdem der Schuß gefallen ist, ist ein ideales Training für mentale Stärke, Ausdauer und Konzentration. Zum Erfolg tragen Atemtechnik und Training erheblich bei, nur wer seinen Körper (Puls, Atmung, Wettkampfstress) unter Kontrolle hat, der ist als Sportschütze erfolgreich. Wir gratulieren unserem neuen Vereinsmeister, Heinz-Georg Greifenstein zu seinem „hauchdünnen“ Sieg! Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften KK-Gewehr aufgelegt der Schützengesellschaft Dernbach 1968 e.V.:
Wir
gratulieren unserem neuen Vereinsmeister, Heinz-Georg Greifenstein, und bedanken uns für die rege Teilnahme an den Vereinsmeisterschaften 2016! |