Schützengesellschaft Dernbach 1968 e.V.

RSB und DSB

Allgemeines

Die Schützengesellschaft Dernbach 1968 e.V. ist Mitglied im Rheinischen Schützenbund (RSB) und darüber wiederum Mitglied auch im Deutschen Schützenbund (DSB) als sein Dachverband.

Der Zuständigkeitsbereich des RSB ist deckungsgleich mit der ehemaligen Rheinprovinz und mit Rheinhessen und erstreckt sich somit über die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.[1] Der Rheinische Schützenbund ist der Dachverband der Sportschützen im Rheinland und als solcher Mitglied im Deutschen Schützenbund (DSB). Die Zahl der Mitglieder liegt derzeit bei ca. 73.000. Der formaljuristische Sitz ist die nordrhein-westfälische Stadt Köln (Eintrag im Vereinsregister unter 401903); seit 2005 befindet sich die Geschäftsstelle im benachbarten Leichlingen (Rheinland).

Geschichte

Der Deutsche Schützenbund e. V. wurde am 11. Juli 1861 in Gotha gegründet und 1951 in Frankfurt am Main wiedergegründet. Er ist der größte Dachverband für Sportschützen in Deutschland. Mit 1.352.036 Mitgliedern ist der DSB der fünftstärkste Sportverband in Deutschland (Stand: 1. Oktober 2021). Der Rheinische Schützenbund wurde im Jahr 1872 in Düsseldorf als Dachverband für alle Schützenvereine der Rheinprovinz gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte durch die Siegermächte ein Verbot von Schützenvereinen. Als dieses in der jungen Bundesrepublik wieder aufgehoben worden war, erfolgte auf einer Versammlung in Bonn im Jahr 1951 eine Wiedergründung des RSB. Seit diesem Jahr findet regelmäßig der sogenannte Rheinische Schützentag statt. Dieser wird von jeweils wechselnden Mitgliedsvereinen oder Untergliederungen ausgerichtet.


Disziplinen

Neben den bekannten olympischen Disziplinen Gewehr, Pistole, Wurfscheibe und Bogen betreut der Deutsche Schützenbund auch die Sportarten Laufende Scheibe, Vorderlader, Feldbogen, Ordonnanzgewehr, Armbrust und Sommerbiathlon. Die Landesverbände der Sportschützen sind hinsichtlich ihrer Selbstverwaltung und ihres Sportregelwerkes autonom, sofern sie die im Rahmen des Anerkennungsverfahren nach § 15 WaffG für den DSB getroffene Regelungen umsetzen. Die Landesverbände sind ermächtigt, auf der Basis der eigenen genehmigten Landesdisziplinen waffenrechtliche Befürwortungen für den eigenen Territorialbereich auszusprechen.

Der Rheinische Schützenbund hat als Sonderdisziplinen zusätzlich folgende Disziplinen in sein Sportprogramm aufgenommen:

  • 15 m Zimmerstutzen Aufgelegt
  • 100 m Kleinkaliber Aufgelegt
  • 50 m Unterhebelrepetiergewehr. 22lfb
  • 50 m Unterhebelrepetiergewehr Zentralfeuer
  • 25 m Schnellfeuerpistole. 22 kurz
  • 25 m KK Sportpistole beidhändig

Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinischer_Schützenbund, https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Schützenbund